akt. Versionen: | winprosa: | 2024.0831 | wprKlausur: | 2023.1018 | Formulare: | 2024-06-18 | Term. schr. Abit.: | 2024-01-03 | KorrVerf.: | 2024-02-06 |
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Arbeitsgemeinschaften in der Kursstufe / Benotung | Stand: 14.08.24 |
Chor und Orchester sind besondere Arbeitsgemeinschaften mit Ausstrahlung über die Schule hinaus. Sie können daher in der Kursstufe bei der Musik-Notengebung berücksichtigt werden.
Andere AGen, wie z.B Brückenkurs Informatik (früher Informatik-AG) oder die Latein-AG sind "lediglich" Voraussetzung für weitere Fächer/Profile oder Zertifikate.
Allen gemein ist, dass in AGen keine Noten gegeben werden müssen; tg (teilgenommen) genügt.
Bis zur NGVO 2004 spielten AGen keine Rolle, wurden also auch auf den Abiturzeugnissen nicht dokumentiert.
Ab NGVO 2010 dienten AGen u.U. zum Auffüllen des Wochenstundensolls auf im Mittel 32 WoStd./Hj., mussten daher auf dem Abiturzeugnis (in Kurzform) eingetragen werden, wozu der benötigte Platz "freigeschaufelt" werden musste.
Ab AGVO 2021 ist die Wochenstundenpflicht wegen §§11-13 automatisch erfüllt (s. Kurswahlverarbeitung I > 2.1 … Mengengerüst), also werden AGen nicht mehr benötigt, können aber trotzdem besucht und müssen dann auch im Abiturzeugnis (unbenotet) vermerkt werden.
Ab Abi 2023 dürfen in AGen keine Noten gegeben werden.
Aber ab Abi 2024 müssen Noten u.U. sogar im Abi-Zeugnis ausgewiesen werden!
Dabei präzisiert der AOE 2023 des RP S im Jahr 2023:
"In Arbeitsgemeinschaften dürfen keine Noten gegeben werden; die Teilnahme wird im Halbjahreszeugnis und im Abiturzeugnis vermerkt."
Aber ab 2024 sollte laut RP S plözlich gelten:
"In Arbeitsgemeinschaften dürfen keine Noten gegeben werden, es sei denn, die Arbeitsgemeinschaft entspricht nach ihrem Inhalt einem in der Stundentafel ausgewiesenen Unterrichtsfach (beispielsweise Fremdsprache); die Teilnahme, ggf. mit Note, wird im Halbjahreszeugnis und im Abiturzeugnis vermerkt."
Doch AG-Notengebung im Abiturzeugnis ist aus mehrfachen Gründen äußerst problematisch/unmöglich, wie im Aktuellen Tipp vom 20.03.24 aufgelistet ist.
Der vorliegende Text ergänzt die Handbücher Kurswahlverarbeitung I > 4. Arbeitsgemeinschaften / Bemerkungen und Leistungsbewertung und Prüfungsverarbeitung > 4.1 … Sonder-Fremdsprachen / neue Mittelstufenfächer NwT, IMP, WBS.
Am 17.06.2024 hat das MKJS bekanntgegeben, dass AGen im Abi-Zeugnis weiterhin unbenotet aufgeführt werden.
Diese Klarstellung kam gerade noch rechtzeitig, denn ab 26.06. fanden die ersten mdl. Prüfungen statt.
Zur Klärung des Interpretationsproblems müssen die einschlägigen Verordnungen/Erlasse herangezogen werden, also AGVO 2023, VwV Zeugnisse und die AOE (AbiturOrganisationsErlasse), die in jedem RP anders heißen und auch anders strukturiert sind. Ergänzt wird ein AOE oft durch eine zugehörige FAQ-Liste.
Diese RP-Papiere spiegeln jeweils die individuellen Beratungserfahrungen der Abiturreferate wider und sind sehr wertvoll für Abiturorganisierer.
Die folgende Textauswahl ist Ohne Gewähr veröffentlicht (wie bei den Lottozahlen). Rechtsgültig sind immer nur die Originaldokumente, denn wir können nicht für eine vollständige und immer aktualisierte Auflistung aller Fundstellen garantieren.
• Arbeitsgemeinschaften in der AGVO 2023
§ 11 Allgemeine Hinweise zur Kurswahl; Kurswahl in Religionslehre
(1) Im Rahmen des Kursangebotes der Schule wählen die Schülerinnen und Schüler neben den zwölf Kursen in den Leistungsfächern mindestens 30 weitere Kurse in den Basisfächern, wobei der Seminarkurs im Umfang von zwei Kursen berücksichtigt werden kann. Es besteht die Pflicht, an den gewählten Kursen und Arbeitsgemeinschaften regelmäßig teilzunehmen. Kurse werden jeweils für eine Jahrgangsstufe belegt; §§ 12 bis 14 bleiben unberührt.
- Die §§ 6, 9 und 21 befassen sich mit den Sonderfällen Orchester, Chor, Schulsportwettbewerbe und spät beginnende Fremdsprachen.
- Nur der §11(1) spricht allgemein von Arbeitsgemeinschaften, allerdings so allgemein, dass zu vermuten ist, dass lediglich vergessen wurde,
die AG-Erwähnung beim Übergang von der NGVO zur AGVO zu streichen, geht es doch lediglich um die regelmäßige Teilnahme.
• Arbeitsgemeinschaften in der VwV Zeugnisse
7. Arbeitsgemeinschaften
7.1 In den Zeugnissen, der Halbjahresinformation und den Lernentwicklungsberichten sind die Arbeitsgemeinschaften einzutragen, die im Beurteilungszeitraum regelmäßig besucht wurden. Sehen die amtlichen Muster ein gesondertes Textfeld nicht vor, erfolgt die Eintragung unter "Bemerkungen".
7.2 Beim Gymnasium sind für die Arbeitsgemeinschaften Noten einzutragen, wenn die Arbeitsgemeinschaft nach ihrem Inhalt einem in der Stundentafel ausgewiesenen Unterrichtsfach entspricht (beispielsweise Fremdsprache). Bei der Realschule sind Noten für die Arbeitsgemeinschaft in einer Fremdsprache auf Wunsch der Schülerin oder des Schülers einzutragen.
- Die VwV Zeugnisse stammt vom 21.02.2019, die Nr. 7 ist also schon sehr "alt". Hier steht aber nirgends etwas von Abi-Zeugnissen!
• Arbeitsgemeinschaften in den Abitur-Verordnugen der RPen
∘ Karlsruhe: Oberstufenratgeber (Seiten aus ORG_Aktualisierung_14.06.23.pdf)
4.3 Belegpflicht
In Arbeitsgemeinschaften dürfen keine Noten gegeben werden; die Teilnahme wird im Halbjahreszeugnis und im Abiturzeugnis vermerkt.
∘ Karlsruhe: Oberstufenratgeber (ORG_Stand 06.03.24.pdf)
4.3 Belegpflicht
Bei den meisten Arbeitsgemeinschaften werden keine Noten gegeben; die Teilnahme wird im Halbjahreszeugnis und im Abiturzeugnis vermerkt. Für die Arbeitsgemeinschaften sind nur dann Noten einzutragen, wenn die Arbeitsgemeinschaft nach ihrem Inhalt einem in der Stundentafel ausgewiesenen Unterrichtsfach entspricht (beispielsweise Fremdsprache) (siehe VwV Zeugnisse, Punkt 7.2).
16.6.6. Eintrag von Arbeitsgemeinschaften
Hat ein/e Schüler/in gem. § 11 Abs. 1 AGVO während der Jahrgangsstufen an Arbeitsgemeinschaften teilgenommen, wird diese Teilnahme und ggf. auch eine Note (siehe Punkt 4.3) auch im Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife vermerkt.
- Widerspruch zwischen 2023 und 2024.
∘ Stuttgart: FAQ AGVO Abitur 2023.pdf
1.14 Arbeitsgemeinschaften (AGs)
In Arbeitsgemeinschaften dürfen keine Noten gegeben werden; die Teilnahme wird im Halbjahreszeugnis und im Abiturzeugnis vermerkt.
6.1 Eintragung von Arbeitsgemeinschaften (AGs)
Hat ein Schüler gem. § 11 Abs.1 AGVO während der Jahrgangsstufen an Arbeitsgemeinschaften teilgenommen, wird diese Teilnahme auch im Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife vermerkt.
∘ Stuttgart: FAQ AGVO Abitur 2024.pdf
1.14 Arbeitsgemeinschaften (AGs)
In Arbeitsgemeinschaften dürfen keine Noten gegeben werden, es sei denn, die Arbeitsgemeinschaft entspricht nach ihrem Inhalt einem in der Stundentafel ausgewiesenen Unterrichtsfach (beispielsweise Fremdsprache); die Teilnahme, ggf. mit Note, wird im Halbjahreszeugnis und im Abiturzeugnis vermerkt.
6.1 Eintragung von Arbeitsgemeinschaften (AGs)
Entspricht die Arbeitsgemeinschaft nach ihrem Inhalt einem in der Stundentafel ausgewiesenen Unterrichtsfach (beispielsweise Fremdsprache), wird unter "Bemerkungen" auch eine Note eingetragen.
- Widerspruch zwischen 2023 und 2024.
∘ Stuttgart: AOE Erlass_2024.pdf
4.5 Umgang mit dem Formularsatz "Schülerzeugnisblatt"; Eintragungen in das Abiturzeugnis
Die Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften ist im Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife zu vermerken. Entspricht die Arbeitsgemeinschaft nach ihrem Inhalt einem in der Stundentafel ausgewiesenen Unterrichtsfach (beispielsweise Fremdsprache), wird unter "Bemerkungen" auch eine Note eingetragen.
- Bestätigung der Stuttgarter FAQ 2024.
- Die beiden anderen RPen haben sich offensichtlich gar nicht erst zu AGen geäußert.
- Damit hätte es um ein Haar in BW unterschiedliche Vorgehensweisen gegeben.
- Wie konnte es zu den widersprüchlichen Aussagen kommen?
- Offensichtlich reicht eine kleine Fehlinterpretation aus: In der VwV Zeugnisse ist in Nr. 7 genau einmal das Wort Zeugnis erwähnt.
Das wurde in der Abiturhektik dann schnell als Abiturzeugnis interpretiert und schon standen die entsprechenden Hinweise
in einigen einschlägigen RP-Papieren.
Wir deckten schnell den Widerspruch/Unsinn auf, sind dabei aber auch auf den Interpretationsfehler hereingefallen, und das voller Entsetzen, hätten wir doch vor unlösbaren und unlogischen Layout-Problemen gestanden, wie im Aktuellen Tipp vom 10.03. beschrieben ist.
Doch unsere ausführlich Anfrage von Ende März 24 wurde lange nicht gehört, denn alle verlassen sich auf ASV-BW, das ja das Sagen hat (gemäß VwV Zeugnisse Nr. 2.1 Amtliche Muster). Und ASV-BW weiß alles und kommuniziert alles, wie sehr schön am missglückten Bsp. der "Fußnote 5 ab Abi 2024" zu beobachten war!!!
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Hohloch / Märkl / Tilp |